
20 Einträge gefunden
| Juso AG Paderborn |
| am 23 Februar 2012 ab 18:30 | |
| Büro Kreisgeschäftsstelle |
| Ascherdonnerstag |
| am 23 Februar 2012 ab 19:30 | |
| Gaststätte "Lenz" im Ükern |
| Grünkohlessen |
| am 24 Februar 2012 ab 19:00 | |
| Gaststätte "Zum Goldenen Stern" Am Stadtberg 2 |
| Juso AG Paderborn |
| am 01 März 2012 ab 18:30 | |
| Büro Kreisgeschäftsstelle |
| Stand in der Westernstraße |
| am 10 März 2012 ab 10:00 | |
| Westernstraße |
| Informationsverstaltung zum Thema "Inclusion" |
| am 16 März 2012 ab 19:30 | |
| folgt! |
| Kreisvorstand |
| am 20 März 2012 ab 19:00 | |
| Folgt |
| OV Vorstandsitzung Paderborn |
| am 20 März 2012 ab 19:00 | |
| folgt |
| Juso AG Paderborn |
| am 22 März 2012 ab 18:30 | |
| Büro Kreisgeschäftsstelle |
| Mitgliederversammlung |
| am 24 März 2012 ab 10:00 | |
| Bürgerhaus Elsen |

Kilianstraße 2
33098 Paderborn
Tel. (0 52 51) 12 193 0
Vorsitz:
Franz-Josef Henze
Geschäftsführung:
Karoline Düwel
Eine Fraktion bilden in der Regel diejenigen Mandatsträger, die im Parlament (z. B. Kreistag, Stadtrat) einen Sitz haben und derselben Partei angehören. Fraktionen haben einen besonderen Status, der mit zusätzlichen parlamentarischen Rechten und in der Regel auch mit finanziellen Zuwendungen verbunden ist. Damit eine Gruppierung Fraktionsstatus erhält, ist eine Mindestzahl von Abgeordneten beziehungsweise Mitgliedern oder die Erfüllung eines anderen Quorums vorgeschrieben.
Auch Abgeordnete verschiedener Parteien können sich zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen. Ebenso ist die Aufnahme einzelner unabhängiger Abgeordneter oder aus ihrer ursprünglichen Fraktion ausgetretener Mandatsträger möglich.
Geleitet wird eine Fraktion in der Regel - je nach Größe - von einem oder mehreren Vorsitzenden.
Als Grundlage für eine effiziente Arbeit von Fraktionen wird die Fraktionsdisziplin angesehen, die jedoch in einem gewissen Spannungsverhältnis zu dem in Art. 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankerten Prinzip des freien Mandats steht.
Ein Parteiausschluss oder Parteiaustritt eines Abgeordneten hat nicht automatisch einen Ausschluss aus der Fraktion zur Folge. Ein Austritt aus der Fraktion ist jedoch typischerweise ein "parteischädigendes Verhalten" im Sinne der Satzung der jeweiligen Partei und damit ein Grund für einen Parteiausschluss.
Bei fraktionsschädigendem Verhalten kann jedoch ein Mitglied ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung ist gerichtlich nachprüfbar. Der ausgeschlossene Abgeordnete verliert nicht sein Mandat, sondern bleibt als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.
Die genauen Regelungen für die Rechte und Pflichten der Fraktionen, den Beitritt und Austritt und die interne Organisation der Fraktionen ist gesetzlich und in der Geschäftsordnung des jeweiligen Parlamentes geregelt. Die Fraktionen selbst geben sich typischerweise Satzungen in denen die innere Organisation und Arbeitsweise geregelt ist. (Textquelle: Wikipedia)